Fritze’s Trikes Vermietung und Verkauf
Fritze Nusser
Haus Nr. 6 Ostrach – Zoznegg
88356Deutchland
tel: +49 7558 938701
fax: +49 7558 938680
mobil: +49 173 6530249
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internet: http://www.fritzes-trikes.de
Haftungsausschluss
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4. Datenschutz
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Algemeine Geschäftsbedingung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I: Allgemeine Bedingungen
1. Der Käufer ist an eine Bestellung vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt, eine Rechnung ausstellt oder die Lieferung ausführt.
2. Abbildungen in Papier- oder elektronischen Katalogen, Angaben über Maße und Gewichte sowie Leistungsdaten des Kaufgegenstandes sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherte Eigenschaft, es sei denn, dass eine ausdrückliche Zusicherung abgegeben wird.
II: Preise
1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer, es sei denn, es wird bei der Bestellabgabe ausdrücklich darauf hingewiesen, das der Preis inklusive Umsatzsteuer ist.
2. Verpackung und Beschaffungskosten werden zu Selbstkosten berechnet.
III: Zahlung
1. Der Kaufpreis und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch 30 Tage nach Zahlung der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung- zur Zahlung fällig.
2. Zahlungsanweisungen, Scheck und Wechsel werden nur zahlungs- halber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
3. Kommt der Käufer mit Zahlungen – bei Vereinbarung von Teilzahlungen – mit zwei aufeinander folgenden Raten – in Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner Rechte dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn
a: der Käufer nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt.
b: der Käufer, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 30 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt worden ist.
5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist und ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen soweit es auf Ansprüche aus diesem Kaufvertrag beruht.
6. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Aufstellung Zahlung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Käufer die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an Ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.
7. Bei zurückgebrachter Ware, die mit einer Scheck oder Kreditkarte bezahlt worden ist, werden die belasteten Gebühren der jeweiligen Kartendienstleisters vom Warenwert abgezogen.
IV: Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen grundsätzlich unverbindlich.
2. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.
3. Der Käufer kann 14 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder unverbindlicher Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
4. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verhindern die in Ziffer 1 und 3 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
V: Abnahme
1. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne.
2. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.
3. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Verkäufer einen geringeren Schaden nachweist.
VI: Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderung, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.
3. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet.
4. Alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten.
5. Die abgetretene Forderung dient der Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
6. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung so lange ermächtigt, als er seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer nachkommt.
7. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Namen der Schuldner der abgetretenen Forderung und die Höhe dieser Forderung bekannt zu geben.
8. Beim Herausverlangen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen wegen Nichtbezahlung tritt der Verkäufer schon vorher vom Vertrag zurück.
VII: Gewährleistung
1. Der Verkäufer übernimmt die Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der von ihm gelieferten Ware.
2a. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Verbrauchsgüterkauf, d.h. Kaufverträge zwischen Handel und dem privatem Verbraucher 24 Monate. Diese 2 Jahresfrist beginnt mit der Übergabe der Kaufsache. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt 12 Monate.
2b. Die Gewährleistungsfrist beträgt im kaufmännischen Geschäftsverkehr, d.h. Kaufverträge zwischen Verkäufer und Wiederverkäufer/Firma 12 Monate und beginnt mit der Übergabe der Ware. Für gebrauchte Sachen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
3.Im Gewährleistungsfall hat der Verkäufer das Recht auf Ersatzlieferung, Ersatzherstellung oder Nachbesserung. Erst nach Scheitern von Ersatzlieferung, Ersatzherstellung oder Nachbesserung in angemessener Frist steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
4. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für den gezogenen Nutzen zu leisten. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer hat dieser die mangelhafte Ware zurückzugeben und Wertersatz für den gezogenen Nutzen zu leisten.
VIII: Mangelhafte Kaufsache: Ein Mangel liegt vor bei
1: Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit.
2: Nichteignung für vertraglich vorausgesetzte Verwendung.
3: Nichteignung für gewöhnliche Verwendung.
4: Nichteinhalten einer öffentlichen Äußerung des Verkäufers/ Herstellers.
5: fehlerhafte Montageanleitung.
6: Falsch oder Zuweniglieferung.
7: Montagefehler des Verkäufers, sofern die Montage vertraglich vereinbart ist.
Ein Sachmangel ist nur begründet, wenn die Kaufsache bei Übergabe einen Mangel hatte.
IX : Haftung des Verkäufers
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
X: Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Allgemeine Vermietbedingungen
§ 1 Übernahme des Fahrzeuges
1. Das Fahrzeug kann nur zur vereinbarten Zeit übernommen werden.
2. Bei der Übernahme ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit zu überprüfen. Etweilige Schäden sind bei der Übernahme anzugeben.
§ 2 Kaution/Anzahlung
1. Der Mieter verpflichtet sich, an den Vermieter als Sicherheit für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten eine Kaution in Höhe von DM _________________ zu bezahlen. Die Kaution ist dem Vermieter 50 Tage vor Übernahme des Fahrzeuges zu stellen.
2. Sollte die Kaution gemäß §2 nicht rechtzeitig beim Vermieter eingegangen sein, ist dieser an die Reservierung nicht gebunden.
3. Der Vermieter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits Während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist in diesem Falle verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen. Eine Aufrechnung des Mieters mit dem Rückzahlungsanspruch aus der Kaution gegen fällige Forderungen des Vermieters während der Mietzeit ist ausgeschlossen.
4. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Vermieter über die Kaution abzurechnen und die Verbleibende Kautionssumme an den Mieter auszuzahlen.
§ 3 Nutzung
1. Auslandfahrten sind in allen europäischen Ländern mit Ausnahme der Türkei Gestattet.
2. Der Mieter ist Verpflichtet, das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
3. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer gelenkt werden. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahr Erlaubnis. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekanntzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
4. Dem Mieter ist es untersagt:
– das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests zu verwenden.
– das Fahrzeug zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zu verwenden.
– das Fahrzeug zur Weitervermietung und zur sonstigen Nutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, zu verwenden.
– das Fahrzeug unter Alkohol, Drogeneinfluß oder in einem sonstigen Zustand, der die Fahrtüchtigkeit einschränkt, zu nutzen.
§ 4 Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall unverzüglich die Polizei zu verständigen, ein Protokoll sich aushändigen zu lassen sowie Name, Anschrift und die amtlichen Kennzeichen sowie Zeugen der beteiligten Fahrzeuge festzuhalten. (UNFALLBERICHT) Gleiches gilt hinsichtlich Brand-, Entwendung- und Wildschäden. Die Protokolle sind dem Vermieter innerhalb 8 Tagen auszuhändigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat selbst bei geringfügigen Schäden einen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Überwiegt die voraussichtliche Schadenshöhe die Eigenhaftung und ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, so ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu unterrichten.
§ 5 Haftung des Vermieters
1. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter wegen eines Mängel am Fahrzeugs oder wegen Verzug des Vermieters mit der Beseitigung eines Mängel ist ausgeschlossen, sofern der Mängel nicht vom Vermieter vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet worden ist. Der Mieter ist auch nicht zur Minderung des Mietpreises berechtigt. Unberührt hiervon bleibt der Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung.
2. Der Mieter kann gegen den Mietzinsanspruch des Vermieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Haftung des Mieters
1. Der Mieter haftet bei vertragsgerechter Nutzung für verschuldete Unfallschäden hinsichtlich der Reparaturkosten grundsätzlich nur beschränkt auf den Selbstbehalt pro Schadensfall. Für Folgeschäden z.B. Mietausfallschäden haftet der Mieter unbeschränkt.
2. Der Mieter haftet auch für Reparaturkosten unbeschränkt- – bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verschuldung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, wenn der Mieter Unfallflucht begangen hat oder gegen § 3 verstoßen hat, wenn er seine Pflichten gemäß § 4 verletzt hat, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluß auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt.
3. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung!
§ 7 Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Miet- beginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises zu zahlen.
bis zu 50 Tagen – 10%
bis zu 15 Tagen – 50 %
weniger als 15 Tage – 80 %
weniger als 10 tage – 100 %
Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, daß kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung selber schützen. Der Vermieter vermittelt diese Versicherung nicht Ein Anrecht auf Umbuchung besteht nicht.
§ 8 Rückgabe des Fahrzeuges
1. Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben.
2. Die Rückgabe kann nur während der vereinbarten Zeit stattfinden. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit wird pro angefangene verspätete Stunde min. DM 35.00 berechnet, es sei denn, der Mieter weist nach, daß kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Verjährung
Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schaden- Ersatzansprüche vom Vermieter gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Im Fall der Akteneinsicht wird der Vermieter dem Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen.
§ 10 Schlußbestimmungen
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, oder der Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der Unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige als vereinbart, mit der der wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht wird. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht was Sinn und Zweck des Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden währe, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
§ 11 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der als Gerichtsstand Friedrichshafen.